CSRD
CSRD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Reporting Directive, auf Deutsch etwa “Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen”, der EU Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.
CSRD als erweiterte Berichtspflicht
Die CSRD ist eine EU-Initiative, die im April 2021 vorgestellt wurde und als Gesetz zukünftig verabschiedet wird. Die CSRD wird die bestehende Nicht-Finanzielle Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) ersetzen und voraussichtlich eine erweiterte Berichtspflicht für Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistungen einführen.
Inhalte der CSRD
Die CSRD soll Unternehmen verpflichten, in ihren öffentlichen Berichten detailliertere Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenzulegen, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Die erweiterte Berichtspflicht soll für große börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichem Interesse gelten und könnte auch kleinere Unternehmen erfassen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Bessere Nachhaltigkeitsberichte
Ziel der CSRD ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen verantwortungsvoller handeln und mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -risiken bieten. Durch die verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen Investoren und andere Stakeholder besser in der Lage sein, die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen.